Infos/Preise
Öffnungszeiten
(Corona bedingte Änderungen
siehe Startseite bzw. Aktuelles
oder telefonisch erfragen)
Mai - Oktober (Sommersaison)
Montag - Freitag
10.00 - 17.00 Uhr
Sonnabend / Sonntag
10.00 - 17.00 Uhr
November - April
geschlossen
Gruppen nach Anmeldung
Kassenschluss: 30min vor Schließung des Parks.
Eintrittspreise
Erwachsene |
4,00€ |
Kinder |
2,00€ |
Rentner, Menschen mit Behinderungen |
3,00€ |
mit Schwerin-Ticket 25% Ermäßigung |
|
Führungen mit Werkstattbesichtigung ab 10 Personen, pro Person (um Voranmeldung wird gebeten) |
1,00€
|
Kein Entgelt wird erhoben für:
- Kinder unter 4 Jahren
- jeweils 1 erwachsene Begleitperson je 10 Schülerinnen oder Kinder
Parkordnung
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
herzlich willkommen im Miniaturenpark „Lütt Schwerin“ .Gegenseitige Rücksichtnahme aller Besucher und die Achtung vor Pflanzen und Ausstellungsgegenständen tragen dazu bei, den Park und seine Einrichtungen erlebnisreich und gepflegt zu erhalten.
Bitte beachten Sie deshalb die nachstehenden Hinweise:
1. Die Benutzung des Miniaturparks geschieht auf eigene Gefahr.
2. Das Betreten der mit Kette oder Sperrkordel gekennzeichneten Bereiche ist
nicht gestattet.
3. Kraftfahrzeuge, Fahrräder und Mofas sowie Modellfahrzeuge mit
Verbrennungsmotor dürfen zur Sicherheit der kleinen und großen Park-
besucher nicht mit in den Park genommen werden.
4. Hunde und andere Tiere dürfen zur Vermeidung von Verschmutzungen auf
Wegen, Rasenflächen und Spielplätzen nicht mitgebracht werden.
Ausgenommen hiervon sind Blindenführhunde.
5. Fundsachen können an der Kasse abgegeben werden.
6. In Notfällen wenden Sie sich bitte an unser Personal auf dem Gelände.
Abfälle, Papier und Zigarettenreste werfen Sie bitte in die bereitstehenden
Abfallbehälter.
7. Foto-, Film-, oder Videoaufnahmen für gewerbliche Zwecke bedürfender
Einwilligung der Parkbetreiberin.
8. Wir bitten, vom Betreten der Uferränder und Böschungen zum Schutz der
Ufervegetation abzusehen. Bitte achten Sie auf ihre Kinder, damit Unfälle
am Teich vermieden werden.
9. Die Entnahme von Blüten- und Pflanzenteilen sowie von Ausstattungs-
gegenständen ist nicht erlaubt.
10. Den Anweisungen der Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit das
Hausrecht ausüben, ist in jedem Fall Folge zu leisten.
11. Das Rauchen im Parkgelände ist nicht möglich. Vor dem Betreten der
Ausstellungsbereiche sind die Zigarettenreste in die dafür vorgesehenen
Behältnisse zu werfen.
Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen, um den Park nach den Wünschen unserer Besucher weiterentwickeln zu können.
Wir wünschen Ihnen einen interessanten und erholsamen Aufenthalt im Miniaturenpark.